Bisamfallen enstprechend den gesetzlichen Vorschriften
Der Bisam / die Bisamratte wurde Anfang des 20. Jahrhunderts als Pelztier eingeführt und verbreitet sich seither in ganz Europa.
Deiche und Flußufer werden von ihm untergraben und dabei erhebliche Schäden verursacht.
Der Bestand an Bach- und Flußperlmuscheln ist durch seine hohe Vermehrungsrate stark gefährdet.
Um die Ausbreitung des Bisams zu unterbinden, ist gesetzlich der Einsatz von speziellen Fallen vorgeschrieben.
Diese können bei uns erworben werden. Senden Sie uns dazu bitte eine Nachricht.